Kinder- und Jugendhaus
Michaelkirchplatz
Ansprechpartner:
Andreas M. Wohsmann
Einrichtungsleitung
Michaelkirchplatz 3
10179 Berlin
Ankommen – zur Seite stehen
Über Uns
Das Leben mit einer Behinderung stellt Betroffene oft vor besondere Herausforderungen. Wir bieten Kindern und Jugendlichen das notwendige Setting, die fachliche Kompetenz, um bedürfnis- und ressourcenorientiert die Selbständigkeit zu entwickeln, um als Erwachsener möglichst selbstbestimmt leben zu können. Wir unterstützen dabei, eine individuelle Lebensplanung zu entwickeln und Wege zu entdecken, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Orientiert am Bundesteilhabegesetz suchen wir in enger Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Vertreter:innen passende Wohnmöglichkeiten und bereiten alle Kinder und Jugendlichen auf ein Wohnen außerhalb unserer Einrichtung vor.
Ein Kleinod mitten in Berlin
Aufnahme und gesetzliche Grundlage
Die Aufnahme in unsere Einrichtung und Nutzung unserer Angebote erfolgt im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes/ Rehabilitations- und Teilhaberechts (SGB IX), Eingliederungshilfe SGB XII und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Gemeinsam suchen wir passende Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten und informieren über die Beantragung. Wir freuen uns, Ihnen bei einem persönlichen Termin in aller Ruhe die Räume zu zeigen und unsere Angebote vorzustellen. Bitte rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin.
Unsere Angebote
Kinder- und Jugendhaus Michaelkirchplatz
- 19 stationäre Wohnplätze für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Beeinträchtigung im Alter von 6-21 Jahren aufgeteilt in zwei Wohngruppen und drei Plätzen in der Verselbständigung
Jugendhaus Manetstraße
- 7 Plätze in einer weiteren Trainingswohngruppe am Standort Berlin/Alt-Hohenschönhausen, Manetstraße 83. Für Jugendliche mit einer eher leichten geistigen Beeinträchtigung ab 15 Jahren.
Diese drei Angebote sind mit Rund-um-die-Uhr Betreuung.
- Betreutes Einzelwohnen (BEWER)
- Ambulante Angebote: Wir bieten sozialpädagogische Einzelbetreuung und Familienhilfe. Diese werden im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes angeboten (SGB VIII §§ 30, 31, 35)
Was brauchst Du?
Das Wahrnehmen der unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Kinder und Jugendlichen stellt in der täglichen Arbeit oft eine Herausforderung dar. Die bedürfnisorientierte Abstimmung pädagogischer Maßnahmen soll dabei unterstützen, die vorhandenen Fähigkeiten auszubauen und Defizite auszugleichen. Ein strukturierter Tagesablauf soll Orientierung und Halt geben, aber auch Freiräume für individuelle Gestaltung und kreative Beschäftigung zulassen. Therapeut:innen haben in unserem Haus die Möglichkeit, die vorhandenen Räume zu nutzen. Bei uns lebende Kinder und Jugendliche werden befähigt, ihre Rechte, aber auch ihre Pflichten wahrzunehmen. Die Kinder und Jugendlichen werden altersentsprechend zur Mitbestimmung ermutigt.
Immer wieder freuen wir uns über Unterstützung durch das
Kinder- und Jugendhaus
Michaelkirchplatz
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